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Weil Fans Pyrotechnik gezündet hatten, ist der SSV Ulm 1846 vom DFB-Sportgericht mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro belegt worden.

Zwei Vorfälle geahndet

Geahndet wurde zum einen das Abbrennen von 14 Blinkern und drei bengalischen Feuern bei der Partie beim Hamburger SV am 10. Mai sowie zum anderen das Abbrennen eines Rauchkörpers bei der Partie gegen Preußen Münster am 18. Mai. Bis zu 3.600 Euro können die Spatzen für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

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