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Der FC Saarbrücken hat in einer aktuellen Mitteilung bekannt gegeben, dass die auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 11. Oktober beschlossene Satzungsänderung nun offiziell in das Vereinsregister eingetragen wurde. Dies bedeutet, dass die Änderungen rechtlich bindend sind und die Vereinsstruktur sowie die Abläufe innerhalb des FC Saarbrücken künftig an die neuen Bedingungen angepasst werden können.

Die Satzungsänderung ist ein bedeutender Schritt für den Verein, der darauf abzielt, die interne Organisation zu optimieren und den Mitgliedern eine stärkere Stimme innerhalb des Vereins zu geben. Solche Änderungen sind häufig notwendig, um den aktuellen Herausforderungen im Vereins- und Sportbetrieb gerecht zu werden. Der FC Saarbrücken setzt damit ein Zeichen für Transparenz und Fortschritt, das nicht nur für die Mitglieder, sondern auch für die Fans und die gesamte Region von Bedeutung ist.

Des Weiteren möchte der Verein alle interessierten Mitglieder daran erinnern, dass die Bewerbungsfrist für verschiedene Gremien, darunter Aufsichtsrat, Präsidium, Ehrenrat und Kassenprüfer, am 27. November 2025 endet. Dies gibt den Mitgliedern die Möglichkeit, sich aktiv an der Gestaltung und Führung des Vereins zu beteiligen. Bewerbungen können bis zu diesem Stichtag entweder per E-Mail an die angegebene Adresse oder direkt über die Geschäftsstelle des Vereins eingereicht werden.

Die Beteiligung an diesen Gremien ist eine wichtige Möglichkeit für die Mitglieder, Einfluss auf die Entscheidungen des Vereins zu nehmen und zur Weiterentwicklung des FC Saarbrücken beizutragen. Interessierte sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen und Aufgaben der jeweiligen Positionen vertraut machen, um eine fundierte Entscheidung über ihre Bewerbung treffen zu können.

Der FC Saarbrücken lädt alle Mitglieder ein, sich aktiv in den Vereinsprozess einzubringen und somit die Zukunft des Vereins mitzugestalten.

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